Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Auskünfte, Recherchen und ähnliche Dienstleistungen, auf Text- und Bildbeiträge (Material). Geliefertes Material bleibt stets mein Eigentum. Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die jeweils vereinbarte Nutzungsart überlassen. Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren. Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

Auskünfte, Recherchen und ähnliche Dienstleistungen

Ich werde für eine Pauschale von 95 € zuzüglich MwSt. für eine Anfrage gleich welcher Art für Sie tätig, auch wenn Sie mich mit Ihrem Anliegen kürzer als eine Stunde in Anspruch nehmen. Voraussetzung für eine Auskunft, die Ihnen weiterhilft, war eine längere Beschäftigung mit dem Metier. Mehrstündige Dienstleistungen erbringe ich für einen Stundensatz von 75 € zuzüglich MwSt. Diese werden dem Auftraggeber nachvollziehbar anhand eines Stundenzettels berechnet. Gratisauskünfte oder Tätigkeiten gleich welcher Art sind grundsätzlich nicht möglich.

Honorare

Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist Honorar-pflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt unberührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare, ohne Mehrwertsteuer. Honorare sind sogleich nach Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestens zwei Wochen nach Annahme des Beitrags. Bei einem Zahlungsverzug werden Mahngebühren und ggf. ein Verzugsschaden (Zinsen) geltend gemacht. Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung des Materials die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.

Beitrag zur Künstlersozialkasse

Ich mache darauf aufmerksam, dass von Ihnen als Auftraggeber für meine Tätigkeit die sogenannte Künstlersozialabgabe bis zum 31.3. des Folgejahres anzumelden und zu entrichten ist. Der Beitrag errechnet sich aus 4,2 Prozent des Netto-Honorars (Stand 2020). Einzelheiten und den aktuell gültigen Beitragssatz finden Sie in einer Tabelle auf der Webseite der Künstlersozialkasse in der Rubrik „Unternehmen und Verwerter“. Der Beitragssatz wird alljährlich am 30.9. für das Folgejahr festgelegt.

Urheberrecht

Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts sind nur mit meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne meine Zustimmung auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens nach § 34 Abs. 3 UrhG geschieht. Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne meine vorherige schriftliche Zustimmung nicht erfolgen. Das Material darf ohne meine vorherige schriftliche Zustimmung nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch in Online-Systemen (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur für den bei der Auftragserteilung vereinbarten Zweck verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden.

Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt, und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, mir zwei Belegexemplare gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.

Haftung/Kosten

Der Besteller haftet für das überlassene Material bis zur unversehrten Rücklieferung. Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung. Die Rücklieferung hat durch Einschreiben zu erfolgen. Für Bildmaterial, das im Risikobereich des Bestellers beschädigt wird oder verloren geht, beträgt der Schadensersatz pro Bild 500 €, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach.

Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwands bemessen. Die Bearbeitungskosten (inkl. Versand) werden nicht mit den Nutzungshonoraren verrechnet. Die Zahlung begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig. Beabsichtigt der Besteller eine andere (z.B. werbliche) als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er mich von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Unterbleibt die Namensnennung nach § 13 UrhG oder verstößt der Besteller gegen § 14 14 UrhG, so habe ich Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten, sofern nicht der Besteller demgegenüber nachweist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der Zuschlag nebst Verwaltungskosten. Der Besteller hat mich von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

Gewährleistung

Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweils mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag).

Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Ich übernehme daher ohne ausdrücklich getroffene weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritte in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen dem Auftraggeber und mir streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsgemäße Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden. Diese sind stets schriftlich zu treffen.

Soweit Dritte b.z.w. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber mich von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, mich trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.

Der Auftraggeber wird auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Berichterstattung (in Wort und/oder Bild und/oder Ton) abzuschließen. Informationen hierzu sind erhältlich beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV), Wilhelmstraße 43 / 43G, 10117 Berlin, Tel.: 030–2020 5000, E-Mail: berlin@gdv.de, www.gdv.de. Alternativ kann der Auftraggeber mit mir vereinbaren, dass dieser für einen zu vereinbarenden Aufschlag auf das Honorar das Risiko hinsichtlich eines genau definierten Verwendungszwecks übernimmt. Eine solche Vereinbarung ist stets schriftlich festzuhalten.

Ich hafte nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Kontext der Nutzung meinerseits angelieferter Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten meinerseits. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.

Der Auftraggeber wird von mir darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber gegen das Risiko von Betriebsstörungen oder -ausfall wegen Computerviren oder vergleichbaren Störungen eine Betriebsausfallversicherung oder eine vergleichbare Versicherung abschließen kann. Informationen erhält der Auftraggeber hierzu beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Adresse siehe oben.

Von den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die ich oder meine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Diese Ausnahmen gelten ebenfalls, wenn ich Mängel arglistig verschwiegen oder Mängelfreiheit garantiert haben sollte. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch mich oder meine Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistung ist zudem bei Kauf- und Werkverträgen nicht ausgeschlossen, wenn eine vertragswesentliche Hauptpflicht meinerseits verletzt wurde.

Hinweis

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, werden zur Honorierung und die Miete bei Fristüberschreitung sowie die Bearbeitungskosten bei Bildbeiträgen die jeweils aus der Übersicht der marktüblichen Honorare für die Vergabe von Bildnutzungsrechten ersichtlichen Honorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) b.z.w. bei Textbeiträgen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Wort (MFJ) angewendet.

Erfüllungsort

für die Lieferung ist der Sitz des Bestellers,
für die Rücklieferung Warstein.